Rechtspsychologische Gutachterpraxis Leipzig

Aussagepsychologische Begutachtung

Die aussagepsychologische Begutachtung beschäftigt sich mit der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Es soll dabei nicht die Glaubwürdigkeit der Person, sondern die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben beurteilt werden.

Schwerpunkte der Untersuchung sind je nach Fragestellung die Aussagetüchtigkeit einer Person, die Qualität der Aussage und die Zuverlässigkeit der Äußerungen. Begutachtet werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Die Untersuchung findet je nach individuellen Gegebenheiten entweder in den Räumen der Gutachtergemeinschaft oder wohnortnah zum Zeugen/zur Zeugin statt.

Als Richtlinie für die aussagepsychologische Arbeit gilt das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1999. Diesen Mindeststandards der Glaubhaftigkeitsbegutachtung fühlt sich unsere Gutachergemeinschaft verpflichtet.

Nebenberuflich befinden sich die Gutachterinnen in der Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP). Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Aktuelles.